Freitag, 1. Februar 2013

Und dann war da noch die Sache mit der "Freiberuflichkeit":



wenn es uns also gelänge in Stuttgart eine Wohngemeinschaft mit Betreuung ins Leben zu rufen, dann wäre das wahrscheinlich ein richtig guter Ort zum Wohnen - aber auch zum Pflegen.
Stellt sich also die Frage, wie wir es anstellen können, dass zum Beispiel Katja, Ingolf, Gaia etc. dort arbeiten könnten.

Eine Möglichkeit wäre, die drei würden angestellt werden von einem bestehenden ambulanten Dienst und vorzugsweise in der Wohngemeinschaft einsetzten würde.
Frage: Kennt sich jemand aus in der "Ambulanz-Szene" in Stuttgart? Gibt es dort einen kleinen, netten Dienst, der...??

Eine andere Möglichkeit wäre, die drei würden selbst einen ambulanten Dienst gründen.
Das würde ungefähr folgendes erfordern:
- einenVersorgungsvertrag mit der Kranken- und der Pflegekasse (SGB V und SGB XI)
- einen Mitarbeiter mit PDL-Schein (verantwortliche Pflegefachkraft nach §71 SGB XI, 460 Stunden)
- einen examinierten Kollegen zur Vertretung (sozialversicherungspflichtig angestellt)
- 24-Stunden Rufbereitschaft
- ein Büro (kann leider nicht das eigenen Wohnzimmer sein)
- ein Leitbild, ein Konzept
- diverse Anmeldungen (Gesundheitsamt etc.)
- diverse Versicherungen (Betriebshaftpflicht-Versicherung etc.)
> durch das Verfahren schleust die AOK (Stichwort: "Zulassungsvoraussetzungen")


Eine weitere Möglichkeit: die drei würden freiberuflich arbeiten und von den Bewohnern auf Honorar-Basis gebucht werden. Dieses Modell wäre ohne "Kassen-Zulassung", was für die  Bewohner bedeutete, sie hätten zwar die Pfleger ihrer Wahl aber bei der Kasse lediglich Anspruch auf 650 Euro im Monat (Pflegegeld) und müssten den Rest privat zahlen.
Das würde für jeden der Drei ungefähr folgendes erfordern:
- eine Steuernummer vom Finanzamt (unklar ist ob/wann Gewerbe- und Umsatzsteuer zu zahlen sind)
- eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt
- eine Anmeldung beim Gesundheitsamt
- eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- diverse Versicherungen (Berufshaftpflicht-V. etc)
- eine Anmeldung als Freiberufler bei Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung (oder eine Privat-Versicherung)
> durch das Verfahren schleust z.B. der DBfK gegen Mitgliedschaft (15 Euro/Monat) oder eventuell eine private Vermittlungsagentur für Pflegekräfte.


Eine weitere Möglichkeit: die drei würden freiberuflich arbeiten mit Kassenzulassung (nach §77 SGBXI "Verträge mit Einzelpflegenden"). Was bedeuten würde, sie könnten mit der Kranken- und der Pflegekasse abrechnen und bekämen die Sätze je nach Pflegestufe.
Das würde erfordern:
- dass die Initiative von den Bewohnern ausgeht - oder:
- dass der Einsatz der Einzelperson "notwendig" ist
- dass der Einsatz besonders wirtschaftlich und wirksam ist
- dass auf diese Weise ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben ermöglicht wird
- dass die Einzelpflegekraft eine Vertretung sicherstellt
- dass die Einzelpflegekraft mit der Pflegekasse einen Vertrag nach §77Abs1 abgeschlossen hat.
> diese Variante ist wohl sehr selten, deshalb weiss auch keiner so richtig bescheid. Im End müsste man mit den Kassen der Bewohner einzeln verhandeln. Bei der AOK-Nordwürttemberg hab ich mal angefragt, aber bisher noch keine Antwort.

Tja und da beisst sich wohl erst mal die Katze in den eigenen Schwanz, denn ohne "OK" von der Heimaufsicht keine WG, ohne WG keine Bewohner, ohne Bewohner keine Kasse als Ansprechpartner... Insofern empfiehlt sich's wohl teetrinkenderweise zu warten und allenfalls mal zu sondieren, was es in Stuttgart so für ambulante Dienste gibt ;)


herzlicher Gruß
lalu

1 Kommentar:

  1. Nachtrag: die Anfrage bei der AOK Nordwürttemberg blieb ohne Erfolg.
    Die Herrschaften dort waren glaub zum ersten Mal mit der Frage "Einzelvertrag mit Einzelpflegenden" konfrontiert und irgendwie eher überfordert.
    Also bleibt der Stand der Dinge:
    Nach §77 SGBXI können Kassen mit Einzelpflegenden Versorgungsverträge schließen - in der Praxis kommt das selten vor - der Einzelfall bleibt zu prüfen.

    Gruß lalu

    AntwortenLöschen